Mach mit!

Du suchst eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung und neue Herausforderungen? Dann bist du bei uns genau richtig.

Rund 80.000 Menschen sind überzeugt von der Idee, in ihrer Freizeit ehrenamtlich technische Hilfe zu leisten, wo immer sie gebraucht wird. Lass dich anstecken von der Faszination des Helfens.

Der Ortsverband Nürnberg sucht für die neue Grundausbildungsgruppe motivierte und technisch interessierte junge Menschen, die ihre Freizeit sinnvoll gestalten, und sich bei uns einbringen möchten. Der Wohnort und Arbeitsplatz sollte sich hierbei in Nürnberg befinden.

 

Wir bieten...
- ein sinnvolles Hobby
- die Möglichkeit technisches und handwerkliches Wissen zu erweitern und vertiefen
- das Kennen lernen vieler technischer Geräte
- Lehrgänge zur Weiterbildung an den zwei THW Bundesschulen
- Einsätze im Rahmen der Gefahrenabwehr
- Die Möglichkeit zur Freistellung vom Wehr- und Zivildienst
- Ein kameradschaftliches Team, bei dem der Spass nicht zu kurz kommt

Die Einstellung

Wenn Sie sich bereits entschieden haben, bei uns eintreten zu möchten, sollten Sie folgenden Ablauf beachten:

  • Wir stellen nur zu einem, maximal zu zwei Terminen im Jahr Bewerber ein
  • Bitte senden Sie uns  eine schriftliche Bewerbung mit Anschreiben, Lichtbild und Lebenslauf (an Bundesanstalt Technisches Hilfswerk Nürnberg, Tillypark 200, 90431 Nürnberg, z.H. Hr. Brandmann)
  • Sie werden dann von uns zu einem Informationsabend eingeladen, an dem Sie über den genauen Ablauf der Verpflichtung informiert werden
  • Die eigentliche Einstellung erfolgt erst anschließend 

Aber wann kann ich eigentlich aufgenommen werden?

In das THW kann aufgenommen werden, wenn ich

  • das 17. Lebensjahr vollendet habe und
  • noch nicht 60 Jahre alt bin,
  • die erforderliche körperliche Tauglichkeit besitze,
  •  meinen ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland
    (bzw. in der Stadt Nürnberg) habe,
  •  für den Dienst im THW zur Verfügung stehe,
  •  nicht von einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen worden bin,
  • mich zum demokratischen Rechtsstaat bekenne,
  • nicht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber rechtskräftig verurteilt wurde, es sei denn, die Vollstreckung der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt,
  • nicht nach §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen bin.

 

Gibt es einen Anspruch auf Aufnahme in das THW, was ist der Inhalt des Dienstverhältnisses und wie lang ist die Probezeit?

Sie werden mit dem Aufnahmeantrag auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Das Helferverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besonderer Art. Hieraus ergeben sich Folgen für die Art und Weise, in der Sie Ihren Dienst zu versehen haben. Inhalt des Dienstverhältnisses ist die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene Menschen sowie Bergung und Schutz
von Sachgütern. Sie haben alle mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben verbundenen Pflichten wahrzunehmen.
Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses bilden die Probezeit,
in der beide Seiten ohne Angaben von Gründen »kündigen« können.<< Neues Textfeld >>

Statt Grundwehrdienst zu leisten, möchte ich zum THW, wie lange muss ich mich verpflichten?

Zur Freistellung vom Grundwehrdienst können Sie sich bei Ihrer Aufnahme in
das THW auf gesondertem Formblatt (Freistellungsantrag) zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten. Nur eine Verpflichtung auf mindestens sechs Jahre, die rechtzeitig vor Vollendung des fünfundzwanzigsten Lebensjahres eingegangen wird, kann zur Freistellung vom Grundwehrdienst führen. Der Freistellungsantrag bedarf der Zustimmung des THW-Ortsbeauftragten und der Zustimmung der zuständigen Geschäftsstelle.

Die Laufzeit der sechsjährigen Verpflichtungszeit beginnt frühestens mit der Abgabe des Freistellungsantrages im Ortsverband, jedoch nicht, bevor Sie 18 Jahre alt sind.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich vom Wehrdienst freigestellt werden?

Vom Wehrdienst können Sie nur freigestellt werden, wenn

  • Sie der Wehrpflicht unterliegen,
  • die zugewiesene Höchstzahl an Helfern für den Geburtsjahrgang noch nicht ausgeschöpft ist,
  • Sie noch nicht in der Bundeswehr gedient haben (Ausnahme nur unter besonderen Voraussetzungen),
  •  Sie keinen Beruf ausüben, der zu einer Berufsgruppe gehört, bei der die Belange der Bundeswehr vorgehen,
  • aufgrund Ihrer Ausbildung oder beruflichen Tätigkeit nicht mit einem häufigen Ortswechsel zu rechnen ist,
  • bei der Einheit/Einrichtung ein Helferplatz zur Verfügung steht. 

Und wie schaff' ich den Spagat zwischen Beruf und Berufung?

Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis.

Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese fortwährenden Leistungen erstattet. Als beruflich Selbständige erhalten Sie eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.

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