Du suchst eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung und neue Herausforderungen? Dann bist du bei uns genau richtig.
Rund 80.000 Menschen sind überzeugt von der Idee, in ihrer Freizeit ehrenamtlich technische Hilfe zu leisten, wo immer sie gebraucht wird. Lass dich anstecken von der Faszination des Helfens.
Der Ortsverband Nürnberg sucht für die neue Grundausbildungsgruppe motivierte und technisch interessierte junge Menschen, die ihre Freizeit sinnvoll gestalten, und sich bei uns einbringen möchten.
Der Wohnort und Arbeitsplatz sollte sich hierbei in Nürnberg befinden.
Wir bieten...
- ein sinnvolles Hobby
- die Möglichkeit technisches und handwerkliches Wissen zu erweitern und vertiefen
- das Kennen lernen vieler technischer Geräte
- Lehrgänge zur Weiterbildung an den zwei THW Bundesschulen
- Einsätze im Rahmen der Gefahrenabwehr
- Die Möglichkeit zur Freistellung vom Wehr- und Zivildienst
- Ein kameradschaftliches Team, bei dem der Spass nicht zu kurz kommt
Wenn Sie sich bereits entschieden haben, bei uns eintreten zu möchten, sollten Sie folgenden Ablauf beachten:
In das THW kann aufgenommen werden, wenn ich
Sie werden mit dem Aufnahmeantrag auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht. Das Helferverhältnis ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis
besonderer Art. Hieraus ergeben sich Folgen für die Art und Weise, in der Sie Ihren Dienst zu versehen haben. Inhalt des Dienstverhältnisses ist die Leistung humanitärer Hilfe für in Not geratene
Menschen sowie Bergung und Schutz
von Sachgütern. Sie haben alle mit der wirksamen Erfüllung dieser Aufgaben verbundenen Pflichten wahrzunehmen.
Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses bilden die Probezeit,
in der beide Seiten ohne Angaben von Gründen »kündigen« können.<< Neues Textfeld >>
Zur Freistellung vom Grundwehrdienst können Sie sich bei Ihrer Aufnahme in
das THW auf gesondertem Formblatt (Freistellungsantrag) zum Dienst im Katastrophenschutz verpflichten. Nur eine Verpflichtung auf mindestens sechs Jahre, die rechtzeitig vor Vollendung des
fünfundzwanzigsten Lebensjahres eingegangen wird, kann zur Freistellung vom Grundwehrdienst führen. Der Freistellungsantrag bedarf der Zustimmung des THW-Ortsbeauftragten und der Zustimmung der
zuständigen Geschäftsstelle.
Die Laufzeit der sechsjährigen Verpflichtungszeit beginnt frühestens mit der Abgabe des Freistellungsantrages im Ortsverband, jedoch nicht, bevor Sie 18 Jahre alt sind.
Vom Wehrdienst können Sie nur freigestellt werden, wenn
Ihnen dürfen wegen Ihrer Mitwirkung im THW keine Nachteile im Arbeitsverhältnis entstehen. Während der Dauer der Teilnahme an angeordneten oder genehmigten Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und
sonstigen Ausbildungsveranstaltungen entfällt für Sie die Pflicht zur Arbeitsleistung im privaten Arbeitsverhältnis.
Sie erhalten den Arbeitsverdienst fortgezahlt. Private Arbeitgeber bekommen diese fortwährenden Leistungen erstattet. Als beruflich Selbständige erhalten Sie eine Verdienstausfallerstattung nach der
THW-Entschädigungsrichtlinie.